Vorsorgeuntersuchungen

Ob Neugeborenes oder Erwachsener: Die Beschwerden, Symptome und die Diagnosen sind ähnlich. Der einzige Unterschied: Viele Sehfehler im Kindesalter können nur bis zum 6. Lebensjahr vollständig therapiert werden und bis zum 12. Lebensjahr ist eine positive Beeinflussung möglich. Darüber hinaus können unbehandelte Sehschwächen zu Lernschwächen und Verhaltensauffälligkeiten führen oder ADS-, ADHS und Legasthenie-Symptome verstärken.
Aus diesem Grund empfehlen wir eine Vorsorgeuntersuchung zwischen dem 6. und 12. Lebensmonat, mit 3 Jahren und vor der Einschulung. Danach sind regelmässige Kontrollen, vor allem in Bezug auf die Sehschärfe und das räumliche Sehen empfehlenswert.
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